Keiner denkt bei der Buchung seines Urlaubs an eine Stornierung der Reise. Aber der Reisende sollte Vorsorge treffen, denn ein Nichtantritt seiner Urlaubsreise, evtl. bedingt durch eigene Krankheit oder Krankheit eines Familienangehörigen, ist mit erheblichen Stornokosten verbunden, zumal wenn zwischen Zeitpunkt des Urlaubsantritt und Stornierung der Reise ein geringer Zeitraum liegt.

Hat man eine Kreuzfahrt gebucht, können Stornokosten schnell einen zweistelligen Betrag erreichen. Aber durch eine Reiserücktrittsversicherung für Kreuzfahrten kann eine Absicherung geschaffen werden.

Die Anzahl der Versicherungsunternehmen, die eine Versicherung für Kreuzfahrten anbieten, ist groß. Es gibt die unterschiedlichsten Varianten, von einer Einfachversicherung, d.h. nur Reiserücktritt bis hin zu einem Versicherungspaket, das auch eine Absicherung während der Kreuzfahrt, sei es Rückflug bei Krankheit etc., anbietet.

Aus Bequemlichkeitsgründen kann man natürlich einfach seine Versicherung, bei der man seine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kontaktieren und blind eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Aber das könnte bedeuten, dass man u.U. viel Geld für wenig Leistung bezahlt.

Daher „müssen“ Recherchen angestellt werden. Der einfachste Weg um Preisvergleiche für die Reiserücktrittsversicherung für Kreuzfahrten anzustellen, ist die Info über das Internet. Ausschlaggebend für die Prämien einer solchen Versicherung ist bei jedem Anbieter der Reisepreis. Hierauf basierend errechnet sich die Prämienzahlung, egal für welche Versicherungsvariante man sich entscheidet.

Die Versicherungspolice wird von Versicherer im PDF-Format übermittelt, so dass man umgehend die gewünschte Reiseabsicherung vorliegen hat. Die Zahlung der Versicherungsprämie wird mittels Einzugsermächtigung vereinbart.

Es sollte aber eins berücksichtig werden; die Reiserücktrittsversicherung für eine Kreuzfahrt muss, wie alle anderen Reiserücktrittsversicherung auch, spätestens 15 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für Pauschal- und Flugreisen

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